Der Masterstudiengang Privatrecht umfasst akademisches und berufliches Fachwissen in den Bereichen Zivilrecht, Handelsrecht, Zivilprozess- und Vollstreckungsrecht sowie Konkursrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und internationales Privatrecht.
Der Masterstudiengang Privatrecht ist eine vorbereitende Ausbildung für das PhD-Programm, das die akademischen Karrierepläne der Absolventen der Juristischen Fakultät, der Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte, Notare und Inspektoren, die ihre berufliche Tätigkeit fortsetzen, unterstützt und ihnen ermöglicht, den Masterabschluss zu erreichen.
Ziel des Studiengangs ist es, den Studierenden die Untersuchungs- und Forschungsmethoden auf dem Gebiet des Privatrechts zu vermitteln, ihre Fähigkeiten zur Anwendung des Rechts zu fördern und sie zu befähigen, eigenständige wissenschaftliche Studien in nationalen und internationalen Bereichen durchzuführen.
Das Programm bietet eine lehrreiche und unterhaltsame Aus- und Weiterbildungsmöglichkeit, bei der das Privatrecht aus einer türkisch-deutschen Perspektive bewertet wird und die Themen aus einer anderen Sichtweise betrachtet werden. Darüber hinaus werden 30 % der Kurse auf Deutsch unterrichtet. Die Vorlesungen werden von türkischen und deutschen Dozenten gehalten.